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Unsere Position zur Hallenbaddiskussion
Unsere Position zur Hallenbaddiskussion war immer klar und ist nach der gestrigen Sportausschusssitzung noch klarer.
Der Erhalt des alten Hallenbades und die damit verbundene Sanierung auf Niveau der ENEV (Energieeinsparverordnung) 2009 ist die verträglichste Variante für die Stadt Königswinter, wenn man ein Hallenbad als ein Muss für unsere Stadt betrachtet. Die Gesamtkosten für eine solche Sanierungsmaßnahme wurden der Kommunalpolitik immer mit ca. 6,5 Millionen Euro angegeben.
Eine Fahrt nach Eggenstein – Leopoldshafen hat belegbare Zahlen zu Tage gefördert, denn die dortige Gemeinde hat ein vergleichbares Bad für 4,5 Millionen Euro in Eigenleistung saniert und in der Attraktivität deutlich gesteigert. Das hätten wir auch gekonnt.
Der letzte Sportausschuss brachte aber, trotz der Initiative von Ratsmitglied Uwe Hupke, Erstaunliches zu Wege.
Abseits aller festgesetzten Regeln, die in der letzten Ausschreibung, die abenteuerlich viel Geld und Vorbereitungszeit gekostet hat, festgesetzt wurden, wird die Verwaltung nunmehr für 1.071.000 Millionen € Zuschuss jährlich, über einen Zeitraum von zumindest 30 Jahren einen Betreiber für beide Bäder in öffentlich – privater Partnerschaft suchen. Dieser bekommt dann im Rahmen dieser Summe einen festen Betrag in Höhe von 600.000 € im Rahmen einer Garantie für Planung und Bau des neu zu errichtenden Schwimmbades zugesagt, die er aufgrund der „Bonität unserer Stadt" (gesprochenes Wort unseres Kämmerers) an seine refinanzierende Bank abtreten darf, ohne Gegeneinrede seitens der Stadt, nachdem eine förmliche Abnahme stattgefunden hat.
Zu kompliziert?; Dann mit einfachen Sätzen.
Da kommt jemand, baut ein neues Hallenbad, das wird abgenommen , auf Güte und Qualität geprüft, und die Stadt zahlt dafür, ohne wenn und aber 30 Jahre lang an die Bank des Betreibers summa summarum einen Gesamtbetrag in Höhe von stattlichen 18.000.000 €, für Herstellungskosten in Höhe von 8 Mio. €, Entschuldigung es sind etwas weniger als 7.0 Mio, denn die in den Baukosten enthaltene Mehrwertsteuer bekommt der Investor ja vom Staat rückerstattet. Da kommt die Frage nach der Höhe dieser Festlegung gar ungelegen und wird damit beantwortet, das das ja eine absolute Obergrenze ist und schließlich die Zinsen mitbedient werden müssten. (Armes Ausschussmitglied, das solltest Du doch wissen.). Wissen tatsächlich einige, denn ein einfaches Bankprogramm kommt dann zu dem Ergebnis, das bei 3,5 % Zinsen pro Jahr, der Betrag in 13, ja richtig, nach dreizehn Jahren zurückgezahlt ist, übrigens mit Zins und Zinseszins. Das kann ein Ausschussmitglied schließlich erfragen, allerdings bei seiner Hausbank.
Wen berät ein Berater denn in diesem Fall? Den Ausschuss, die Verwaltung oder vielleicht doch nur den zukünftigen Investor?
Aber es stellen sich weitere Fragen:
Warum spreche ich jetzt nur vom Neubau und nicht von der Sanierung des alten Bades?
Klare Antwort: Dieses Bad ist bereits 40 Jahre alt. Damit beträgt die Restlaufzeit des Gebäudes nur noch 60 Jahre. Somit hat die Bank des Investors eine um 40 % kleinere Sicherheit. Warum also sanieren, und das bei weniger Sicherheiten, wenn der Pott doch für einen Neubau, bei 100 % Sicherheiten reicht. Die Ausschreibung mit Nebenangebot für Sanierung des alten Bades ist doch sicher nur Nervennahrung für die Befürworter einer Sanierung. Die Antwort, wenn das nicht angeboten wird kenne ich schon heute. Der Markt wollte das nicht, wir haben Euch aber den Gefallen getan
Mehrwertsteuer, auch so ein tolles Thema in dem Zusammenhang:
Unsere 1. Ausschreibung war auf einen Jahreszuschuss in Höhe von 800.000 € brutto begrenzt.
Dann gab es eine Sportausschusssitzung und man wollte 900.000 € netto ausgeben plus 7%, denn, das muss man wissen, für die Herstellung oder den Umbau eines Hallenbad, was nur als Sportbad, so kennen wir es, genutzt wird, verlangt unser Vater Staat nur 7 % Mehrwertsteuer. Kommt jetzt eine Sauna dazu, und wird nur eine Kombikarte, ich möchte es erläutern, der Besucher zahlt 2,50 € für den Schwimmbadbesuch und 6,00 € für den Sauna–Aufenthalt, bekommt dann das Angebot einer Kombikarte für 7,99 € und schlägt aufgrund des sensationellen Preisvorteils sofort zu, kommt unser liebes Finanzamt und verlangt sofort 19% Mehrwertsteuer auf unseren Jahreszuschuss und somit zahlen wir alle dann 1.071.000 € für unsere Bäder.
In Summe geben wir alle dann 271.000 € mehr aus, als wir bei der letzten Ausschreibung bereit waren, auszugeben.
Ein weiteres Thema ist die die Abschreibung und das damit einhergehende Thema Erbbaurecht. Ach, jetzt reicht's, ich hab genug. Genug von ÖPP, Haushaltsrecht und freien Berater. Man sollte nicht nach neuen Finanzierungsformeln suchen, damit sind andere schon auf die Nase gefallen.
Wir haben ein gutes Hallenbad, das man sanieren kann,
wir haben Leute in der Verwaltung die das durchziehen können,
wir sollten einfach zu der Grundregel zurückkehren, dass wir nur das Geld ausgeben sollten, was wir haben.
Wenn dann kein Schwimmbad mehr drin ist, dann auch konsequenterweise diesen Gesichtspunkt prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Königswinter, im Oktober 2011
Michael Ridder
Vorsitzender der
FKK-Fraktion im Rat
Der Erhalt des alten Hallenbades und die damit verbundene Sanierung auf Niveau der ENEV (Energieeinsparverordnung) 2009 ist die verträglichste Variante für die Stadt Königswinter, wenn man ein Hallenbad als ein Muss für unsere Stadt betrachtet. Die Gesamtkosten für eine solche Sanierungsmaßnahme wurden der Kommunalpolitik immer mit ca. 6,5 Millionen Euro angegeben.
Eine Fahrt nach Eggenstein – Leopoldshafen hat belegbare Zahlen zu Tage gefördert, denn die dortige Gemeinde hat ein vergleichbares Bad für 4,5 Millionen Euro in Eigenleistung saniert und in der Attraktivität deutlich gesteigert. Das hätten wir auch gekonnt.
Der letzte Sportausschuss brachte aber, trotz der Initiative von Ratsmitglied Uwe Hupke, Erstaunliches zu Wege.
Abseits aller festgesetzten Regeln, die in der letzten Ausschreibung, die abenteuerlich viel Geld und Vorbereitungszeit gekostet hat, festgesetzt wurden, wird die Verwaltung nunmehr für 1.071.000 Millionen € Zuschuss jährlich, über einen Zeitraum von zumindest 30 Jahren einen Betreiber für beide Bäder in öffentlich – privater Partnerschaft suchen. Dieser bekommt dann im Rahmen dieser Summe einen festen Betrag in Höhe von 600.000 € im Rahmen einer Garantie für Planung und Bau des neu zu errichtenden Schwimmbades zugesagt, die er aufgrund der „Bonität unserer Stadt" (gesprochenes Wort unseres Kämmerers) an seine refinanzierende Bank abtreten darf, ohne Gegeneinrede seitens der Stadt, nachdem eine förmliche Abnahme stattgefunden hat.
Zu kompliziert?; Dann mit einfachen Sätzen.
Da kommt jemand, baut ein neues Hallenbad, das wird abgenommen , auf Güte und Qualität geprüft, und die Stadt zahlt dafür, ohne wenn und aber 30 Jahre lang an die Bank des Betreibers summa summarum einen Gesamtbetrag in Höhe von stattlichen 18.000.000 €, für Herstellungskosten in Höhe von 8 Mio. €, Entschuldigung es sind etwas weniger als 7.0 Mio, denn die in den Baukosten enthaltene Mehrwertsteuer bekommt der Investor ja vom Staat rückerstattet. Da kommt die Frage nach der Höhe dieser Festlegung gar ungelegen und wird damit beantwortet, das das ja eine absolute Obergrenze ist und schließlich die Zinsen mitbedient werden müssten. (Armes Ausschussmitglied, das solltest Du doch wissen.). Wissen tatsächlich einige, denn ein einfaches Bankprogramm kommt dann zu dem Ergebnis, das bei 3,5 % Zinsen pro Jahr, der Betrag in 13, ja richtig, nach dreizehn Jahren zurückgezahlt ist, übrigens mit Zins und Zinseszins. Das kann ein Ausschussmitglied schließlich erfragen, allerdings bei seiner Hausbank.
Wen berät ein Berater denn in diesem Fall? Den Ausschuss, die Verwaltung oder vielleicht doch nur den zukünftigen Investor?
Aber es stellen sich weitere Fragen:
Warum spreche ich jetzt nur vom Neubau und nicht von der Sanierung des alten Bades?
Klare Antwort: Dieses Bad ist bereits 40 Jahre alt. Damit beträgt die Restlaufzeit des Gebäudes nur noch 60 Jahre. Somit hat die Bank des Investors eine um 40 % kleinere Sicherheit. Warum also sanieren, und das bei weniger Sicherheiten, wenn der Pott doch für einen Neubau, bei 100 % Sicherheiten reicht. Die Ausschreibung mit Nebenangebot für Sanierung des alten Bades ist doch sicher nur Nervennahrung für die Befürworter einer Sanierung. Die Antwort, wenn das nicht angeboten wird kenne ich schon heute. Der Markt wollte das nicht, wir haben Euch aber den Gefallen getan
Mehrwertsteuer, auch so ein tolles Thema in dem Zusammenhang:
Unsere 1. Ausschreibung war auf einen Jahreszuschuss in Höhe von 800.000 € brutto begrenzt.
Dann gab es eine Sportausschusssitzung und man wollte 900.000 € netto ausgeben plus 7%, denn, das muss man wissen, für die Herstellung oder den Umbau eines Hallenbad, was nur als Sportbad, so kennen wir es, genutzt wird, verlangt unser Vater Staat nur 7 % Mehrwertsteuer. Kommt jetzt eine Sauna dazu, und wird nur eine Kombikarte, ich möchte es erläutern, der Besucher zahlt 2,50 € für den Schwimmbadbesuch und 6,00 € für den Sauna–Aufenthalt, bekommt dann das Angebot einer Kombikarte für 7,99 € und schlägt aufgrund des sensationellen Preisvorteils sofort zu, kommt unser liebes Finanzamt und verlangt sofort 19% Mehrwertsteuer auf unseren Jahreszuschuss und somit zahlen wir alle dann 1.071.000 € für unsere Bäder.
In Summe geben wir alle dann 271.000 € mehr aus, als wir bei der letzten Ausschreibung bereit waren, auszugeben.
Ein weiteres Thema ist die die Abschreibung und das damit einhergehende Thema Erbbaurecht. Ach, jetzt reicht's, ich hab genug. Genug von ÖPP, Haushaltsrecht und freien Berater. Man sollte nicht nach neuen Finanzierungsformeln suchen, damit sind andere schon auf die Nase gefallen.
Wir haben ein gutes Hallenbad, das man sanieren kann,
wir haben Leute in der Verwaltung die das durchziehen können,
wir sollten einfach zu der Grundregel zurückkehren, dass wir nur das Geld ausgeben sollten, was wir haben.
Wenn dann kein Schwimmbad mehr drin ist, dann auch konsequenterweise diesen Gesichtspunkt prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Königswinter, im Oktober 2011
Michael Ridder
Vorsitzender der
FKK-Fraktion im Rat